Brancheninfo Textil-Bekleidung West

Im April 2024 gibt`s 500 Euro!

27.03.2024 | Im April 2024 wird die 2. Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Sie beträgt 500 Euro netto, bzw. 250 Euro netto für Azubis. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt NETTO, also in voller Höhe, ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Sie darf nicht auf den Lohn, das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung angerechnet werden, auch nicht auf übertarifliche Zulagen.

Die Inflationsausgleichprämie bekommen alle Beschäftigten, die am Stichtag dem Betrieb ununterbrochen mindestens sechs Monate angehört haben.
Auszubildende müssen zum Stichtag in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen!
Ausgenommen sind nur Beschäftigte und Auszubildende, die am Stichtag ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben oder wirksam verhaltensbedingt gekündigt wurden.

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