Mahr in Göttingen

Tarifliche Leistungszulage in erster Instanz erfolgreich eingeklagt

27.05.2026 | Am Firmensitz der Mahr-Gruppe in Göttingen haben 42 Beschäftigte erfolgreich auf die Zahlung der tariflichen Leistungszulage geklagt. Insgesamt betrifft dies mehr als 120 der über 600 Beschäftigten im betreffenden Zeitraum. Das Unternehmen hatte bei der Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags zugesagt, im Rahmen der Eingruppierungen eine Leistungszulage von zehn Prozent zu zahlen.

Foto: IG Metall SNH

Die gleichmäßige Verteilung der tariflichen Leistungszulage in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie beträgt mindestens zehn Prozent des Grundentgelts. Sofern es keine Betriebsvereinbarung über eine ungleiche Verteilung der tariflichen Leistungszulage gibt, sind diese zehn Prozent zu zahlen.

Bei Mahr reichte die Zulage über Jahre hinweg von null bis 25 Prozent und war häufig nicht nachvollziehbar. Der Betriebsratsvorsitzende Marcel Gail erklärt: „Nachdem das Unternehmen nicht bereit war, gemeinsam mit dem Betriebsrat und der IG Metall eine betriebliche Lösung zu finden, haben wir die Kolleginnen und Kollegen bei den Klagen unterstützt.“

Die 42 Klagen wurden durch drei erfolgreiche Musterverfahren durchgesetzt. Nach den drei Urteilen vom April 2026 hätte Mahr rückwirkend ab dem 22. Juli 2025 die tarifliche Leistungszulage von zehn Prozent zahlen müssen. Das wären bis zu 500 Euro monatlich pro Beschäftigten gewesen. Die Geschäftsleitung ist inzwischen in die Berufung gegangen, sodass die Beschäftigten weiter auf ihr Geld warten müssen. 

Der Betriebsrat hatte vor den Klagen eine Betriebsvereinbarung vorgeschlagen, die eine stufenweise Angleichung der Leistungszulagen über fünf Jahre vorsah. Doch der Arbeitgeber weigerte sich, und zwang die Beschäftigten damit, zu klagen. „Den Kolleginnen und Kollegen ist es schwergefallen, den Rechtsweg einzuschlagen“, sagt Kathleen Wolf, Mitglied der Vertrauenskörperleitung. „Das Geld ist keine Entgelterhöhung, sondern Geld, das ihnen vorenthalten wurde.“

Die fehlende Bereitschaft, eine betriebliche Lösung zu erarbeiten, sowie das eingeleitete Berufungsverfahren haben zu einem großen Vertrauensverlust in der Belegschaft geführt. Gail bedauert: „Es ist schade, dass wir damit den Weg verlassen haben, gemeinsam nach betrieblichen Lösungen zu suchen, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht.“

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