Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, wird gemäß der gesetzlichen Grundlage, dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), in jedem Betrieb mit mindestens 5 Auszubildenden und einem Betriebsrat üblicherweise in einem geraden Jahr, für 2 Jahre gewählt.
Läuft alles richtig in deiner Ausbildung? Diese Frage kannst du nur schwer beantworten? Du machst das Ganze in der Regel zum ersten Mal und steckst dazu noch mittendrin. An dieser Stelle tritt die JAV auf den Plan. Sie vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb.
Sie kümmert sich um alle Fragen rund um die Ausbildung im Betrieb. Die JAV ist die Interessenvertretung der "Jüngeren" im Betrieb, da genau diese Bedürfnisse oft unter die "Räder" kommen.
Sie mischen sich ein, sie mischen mit und sie wissen wovon sie sprechen.
Es ist wichtig eine Interessenvertretung zu haben, daher stellt euch zur JAV Wahl oder wählt eine Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die JAV kümmert sich darum,
Rechtliche Grundlagen der JAV zur Lösung von Problemen sind:
JAV-Sitzung
In der regelmäßig stattfindenden JAV-Sitzung kommen alle Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen zusammen, um anfallende Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
Betriebsbegehung
Die JAV hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen. Übrigens: Auch die Azubis haben das Recht, jederzeit (auch während der Ausbildungszeit) ohne Angabe von Gründen die JAV oder den Betriebsrat aufzusuchen.
Sprechstunden
In Sprechstunden besteht die Möglichkeit, die JAV zu einem festgelegten Termin während der Arbeitszeit anzutreffen.
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Sie findet viermal im Jahr statt. Dort wird über die Arbeit der JAV informiert und miteinander über aktuelle Themen diskutiert.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wann wird gewählt?
Das steht im Gesetz: Wahlzeitraum für die regelmäßigen JAV-Wahlen ist zwischen 1. Oktober und 30. November. Gewählt wird alle zwei Jahre. Ausnahme: Wenn es eine vorgezogene Neuwahl gegeben hat oder die JAV zum ersten Mal außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde, muss im Oktober/November eines Wahlzeitraums nur dann erneut gewählt werden, wenn die JAV bereits länger als ein Jahr im Amt ist.